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Frei ab 18 Jahren!

 Das Abschießen von pyrotechnischer Munition mit Gas-Schreckschuß-Waffen ist waffenscheinfrei erlaubt!

 

Das Verschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.

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