 | Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Rücksendungen – Gutschriften - Reparaturen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Januar 2003
1. ALLGEMEINES Diese Bedingungen gelten ausschließlich als Grundlage für alle Lieferungsverträge und Lieferungen. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers sind, sofern sie mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht übereinstimmen, für uns nicht verbindlich. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen brauchen wir nur dann gegen uns gelten zu lassen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Unsere Angebote sind freibleibend. Grundsätzlich liefern wir nur an Wiederverkäufer, die ein offenes Ladengeschäft oder eine Waffenwerkstätte unterhalten. Schießstände werden von uns beliefert, wenn sie von Unternehmern oder Einzelpersonen gewerbsmäßig betrieben werden und eine behördliche Genehmigung besitzen. Unbekannte Auftraggeber werden gebeten, den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
2. WAFFENHANDELS- und SPRENGSTOFFGENEHMIGUNG Waren, die dem Waffengesetz unterliegen, liefern wir nur an solche Firmen, die dafür eine gültige Waffenhandelsgenehmigung oder Herstellererlaubnis besitzen und uns das Vorhandensein durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Fotokopie nachweisen.Waren, die ihrer Art nach dem Sprengstoffgesetz unterliegen, werden nur bei Vorlage einer entsprechenden Genehmigung geliefert.
3. AUSFUHRLIEFERUNGEN Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten – wenn nichts anderes vereinbart wurde – auch für alle Ausfuhrlieferungen. Ausgenommen davon sind die unter Punkt 12 (Lieferungen) behandelten Franko-Lieferungen, die für den Export einer gesonderten Vereinbarung bedürfen. Die Umsatz-Bonus-Staffel findet für Exportlieferungen keine Anwendung.Aufträge für genehmigungspflichtige Waren können nur unter Vorbehalt der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung angenommen werden, wobei sich der Käufer verpflichtet, entsprechende Antragsunterlagen zur Ausfuhrgenehmigung unaufgefordert beizubringen.
4. KREDIT An unbekannte Auftraggeber liefern wir bis zur Klärung der Kreditverhältnisse nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung. Wird Kredit-Lieferung gewünscht, bitten wir um Aufgabe von Referenzen.
5. ZAHLUNGSZIEL Alle Rechnungsbeträge sind zahlbar mit
- 2% Skonto innerhalb von 14 Tagen
- oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto.
Skonto kann nur in Abzug gebracht werden, wenn alle bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Rechnungen spätestens gleichzeitig bezahlt werden.Wechsel nehmen wir nach vorhergehender Vereinbarung an und schreiben sie vorbehaltlich der Einlösung gut. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung.Bei Zahlungsverzug können wir sämtliche bestehenden Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind, sofort geltend machen. Im Falle der Nichtzahlung unserer Kaufpreisforderungen am Fälligkeitstag sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kontokorrentzinsen zu berechnen. Sollte ein Jahresbonus am Ende des Jahres gewährt werden, behalten wir uns vor, bei Überfälligkeit der Forderungen die Verzugszinsen mit dem Jahresbonus zu verrechnen. Alle bei Akkreditiven anfallenden Spesen und Kosten trägt der Käufer, ausgenommen Abwicklungsgebühren, die uns von deutschen Banken in Rechnung gestellt werden.Bankspesen, die bei Inkassi- und Clean-payment-Zahlungen im Lande des Kunden (Käufers) entstehen, gehen zu dessen Lasten. Die zusätzliche Zahlungsprovision bei Clean-payment-Zahlungen in Deutschland geht ebenso zu Lasten des Kunden (Käufers).
6. EIGENTUMSVORBEHALT Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiterzuverarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen: a) Zur Verarbeitung und Weiterveräußerung von Vorbehaltsware ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Diese Befugnisse enden spätestens, sobald bei dem Kunden ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt. b) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird für den Verkäufer vorgenommen, ohne daß ihm daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwarenwert. c) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat. In letzterem Fall steht dem Verkäufer an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. d) Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer vor der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. e) Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Weisung gibt. f) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. g) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. h) Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, gilt das nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen. i) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.a. genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe seiner Forderungen ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. k) Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zu vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen. l) Scheck-/Wechsel-Klausel Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufersbegründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
7. Bei bestehendem Zahlungsrückstand sind wir berechtigt, Lieferungen auszusetzen, bis zum Eingang der Zahlung oder Feststellung entsprechender Sicherheiten.
8. PREISE Die Preise sind freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich in „EURO“ ohne Mehrwertsteuer ab Gummersbach. Es ist uns jedoch freigestellt, bei Auslandslieferungen auch in der jeweiligen Landeswährung zu fakturieren. Die Berechnung erfolgt zu den jeweils gültigen Tagespreisen oder Lieferungen (nicht der Bestellung), falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die z.T. auf den Lieferscheinen und Rückständen ausgedruckten Einzelpreise sind Notierungen vom Tage der Speicherung des Auftrages und für die Lieferung unverbindlich. Für die Berechnung gelten auch hier die jeweiligen Tagespreise (s.o.). Die in den Preislisten, Rechnungen, Lieferscheinen und Rückständen ausgedruckten unverbindlichen Ladenrichtpreis-Empfehlungen sind nach den allgemeinen Erfahrungssätzen kalkuliert und stellen lediglich eine Kalkulationshilfe dar. Sie befreien den Einzelhändler nicht davon, eigene Kalkulationen vorzunehmen. Die bei Büchern angegebenen Verkaufspreise müssen von unseren Kunden eingehalten werden, da es sich hier um gebundene Preise handelt. Zuwiderhandlungen werden von den Verlagen mit Konventionalstrafen geahndet.
9. MINDERMENGENZUSCHLAG Für Aufträge mit einem Warenwert unter €150 ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandspesen behalten wir uns vor, pro Auftrag einen Mindermengenzuschlag in Höhe von €20 zu erheben.
10. LIEFERTERMINE Liefertermine sind erst dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Streik, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten oder ähnliches, die die Fertigung, die normale Lagerhaltung oder den Transport behindern, entbinden uns von den eingegangenen Verpflichtungen.
11. SONDERAUSFÜHRUNGEN Sonderausführungen können nur im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten gegen feste, unwiderrufliche Bestellungen bei Bewilligung angemessener Lieferzeiten und den erforderlichen Mehrpreisen (mind. 20% Aufschlag) beschafft oder angefertigt werden. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen.
12. LIEFERUNGEN Wir liefern fracht- und verpackungsfrei bis zum Stückgutbahnhof bzw. Zustellpostamt des Bestellers bei Aufträgen ab: a) Munition Jagdschrotpatronen 5.000 Stück Randfeuerpatronen 50.000 Stück Luftgewehrkugeln 150.000 Stück b) Gemischte Sendungen – ausgenommen die unter a) aufgeführte Munition, Wurftauben, Schießscheiben und Fallen – Ab einem Bestellwert von €1500,– inkl. Büchsen-, Pistolen- und Revolverpatronen. Wurftauben, Schießscheiben und Fallen werden grundsätzlich unfrei geliefert. c) Auf Gefahrengutsendungen, z. B. Jagd-, Randfeuer- oder pyrotechnische Munition erheben wir einen Gefahrengutzuschlag von 2,5%.Zustellgebühren, Flächenfracht und Rollgeld fallen nicht unter den Begriff der Franko-Lieferungen und sind grundsätzlich von Besteller zu tragen.Wenn nichts anderes vorgeschrieben, wird bei Franko-Lieferungen von uns der jeweils billigste Versandweg gewählt. Werden vom Besteller Expreßgut- oder Schnellpaket-Lieferungen verlangt, so wird die dadurch entstehende Mehrfracht in Rechnung gestellt.Voraussetzung für Ansichts- oder Kommissionslieferungen ist die ausreichende Versicherung der zur Verfügung gestellten Ware durch den Besteller. Der Versand erfolgt unfrei.
13. TRANSPORTSCHÄDEN und VERSAND Der Versand erfolgt mit Transportmitteln unserer Wahl und grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Die Haftung erlischt für uns für alle ausgelieferten Gegenstände, sobald die Sendung dem jeweiligen Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur, Paketdienste usw.) übergeben wurde. Beschädigte Sendungen sind grundsätzlich von Ihnen bei der Zustellung zu reklamieren. Ist eine Sendungverlorengegangen und erlangen Sie davon Kenntnis, so ist dies sofort anzuzeigen. Auf dem Transport beschädigte Ware können wir unter keinen Umständen zurücknehmen oder den Schaden vergüten – außer im Rahmen der Transportversicherung.Schäden und Verluste, die während des Transportes entstanden sind, sind unverzüglich zu melden, damit wir sie – falls eine Transportversicherung besteht, zeitig bearbeiten können. Die Meldung ist uns unverzüglich unter Beifügung einer Bescheinigung des Spediteurs, der deutschen Bahn AG, der deutschen Post AG oder des Anlieferers über die erfolgte Tatbestandsaufnahme zu übersenden. Als Transportschaden gilt der Schaden, der in der Zeit zwischen Ab- und Anlieferung entsteht. Die Transportversicherung tritt nur dann für den Schadensfall ein, wenn uns unverzüglich die erfolgte Tatbestandsaufnahme durch den Frachtführer nachgewiesen wird.
14. TRANSPORTVERSICHERUNG Wir sind berechtigt, für jede Sendung eine Transportversicherung auf Kosten des Empfängers zu erheben, wodurch evtl. Transportschäden von uns abgedeckt werden.
15. MÄNGELRÜGE Angaben und Beratung. Angaben über Qualität, Beschaffenheit, Abmessungen usw. sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Beratung und Auskünfte über waffengesetzliche Bestimmungen, Einsatz und Anwendung von Waren erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unter Ausschluß jeglicher Haftung. Beanstandungen können wir nur berücksichtigen, wenn sie begründet sind und innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für versteckte Mängel, die der Besteller trotz eingehender Prüfung zunächst – spätestens nach 6 Monaten – nicht feststellen kann. Sie müssen jedoch sofort nach Feststellung schriftlich gerügt werden. Gelingt es uns nicht, die Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen oder fehlerfreien Ersatz zu liefern, hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder den Kauf rückgängig zu machen.Geleistete Zahlungen werden in letzterem Fall von uns erstattet. Andere Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche aller Art, sind ausgeschlossen.Hinsichtlich der Verjährung der Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche, die über den Warenwert hinausgehen, sind ausgeschlossen.
16. Beratungen und Auskünfte, z. B. über Verarbeitung, Eignung von Waren, erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unter Ausschluß jeglicher Haftung.
17. RÜCKNAHME von WAREN a) Bestellte und fest berechnete Ware wird – sofern es sich nicht um Mängelrügen – siehe Ziffer 15 – handelt, grundsätzlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unter Abzug von 10% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr zurückgenommen. b) Beschädigte oder unvollständige Ware (z.B. fehlende Begleitpapiere oder Original-Verpackung) wird nicht oder zu einem verminderten Betrag gutgeschrieben. c) Sondermodelle, die wir extra beschafft haben, oder Sonderanfertigungen – siehe auch Ziffer 11 – werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. d) Ohne Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdatum kann keine Gutschrift erfolgen.
18. KOMMISSIONS- und ANSICHTSLIEFERUNGEN a) Der Empfänger von Kommissions- oder Ansichtssendungen verpflichtet sich mit der Annahme der Ware, diese sorgfältig zu behandeln und in Höhe ihres tatsächlichen Wertes gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. b) Originalverpackungen und Begleitpapiere (Garantieschein, Bedienungsanleitungen, Schußbilder etc.) sind sorgfältig aufzubewahren und unbeschädigt mit der Ware zurückzugeben. c) Beschädigte oder unvollständig zurückgegebene Kommissions- oder Ansichtsware wird nicht angenommen, sondern zum vollen Wert fest berechnet.
19. URHEBERRECHT Der Nachdruck unserer Kataloge und Preislisten im Ganzen oder in Auszügen ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen gerichtlich verfolgt.
20. ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile der Sitz der Firma, d. h. Gummersbach-Hunstig. b) Gerichtsstand ist im Geschäftsverkehr mit allen Vollkaufleuten – auch für Klagen im Urkunden- oder Wechselprozeß – für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf den Streitwert für von der Niederlassung Gummersbach-Hunstig, Geschäfte das Amtsgericht Gummersbach. Wir sind auch berechtigt, das für den Wohnsitz des Bestellers zuständige Amtsgericht und die jeweiligen Landgerichte anzurufen. c) Gerichtsstand ist im Geschäftsverkehr mit allen anderen Personen – auch für Klagen im Urkunden- oder Wechselprozeß – für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, soweit diese Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, Gummersbach. d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
HINWEIS Gemäß § 23-27 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 27. 01. 77 geben wir Kenntnis, daß bei uns personenbezogene Daten gespeichert, geändert, gelöscht und im Rahmen laufender Geschäfte verarbeitet werden. Wird mit uns erstmals in Geschäftsverbindung getreten, setzen wir die Speicherung von Daten des Betroffenen entsprechend § 26 (1) BDSG als bekannt voraus.
Rücksendungen – Gutschriften - Reparaturen Juli 2002
Um die Bearbeitungszeit zu beschleunigen und um unseren Service für Sie erhöhen zu können, bitten wir Sie die nachstehenden Regeln zu beachten:
Grundsätzlich kann nur von uns gelieferte, einwandfreie Ware in Originalverpackung zu 100% gutgeschrieben werden. Die Rechnungskopie muss beiliegen.
SCHADHAFTE WARE Innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum. 100% Umtausch oder Gutschrift, falls die Ware nachweislich von AKAH geliefert wurde.
FALSCHLIEFERUNG 100% Umtausch innerhalb 4 Wochen ab Rechnungsdatum, falls sich die Ware in einem einwandfreien Zustand un in der Originalverpackung befindet. Ansonsten erfolgt ein Abzug von € 10,-. Spätere Rücksendungen werden nicht akzeptiert.
DOPPELLIEFERUNG 100% Umtausch innerhalb 4 Wochen ab Rechnungsdatum, falls sich die Ware in einem einwandfreien Zustand und in der Originalverpackung befindet. Ansonsten erfolgt ein Abzug von € 10,-. Spätere Rücksendungen werden nicht akzeptiert.
ZUR ANSICHT 100% Gutschrift, falls sich die Ware in einem einwandfreien Zustand un in der Originalverpackung befindet. Ansonsten erfolgt ein Abzug von € 10,-. |  |